Stand Mai 2019
§ 1 Geltungsbereich
(1)
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Spätestens mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde mit dieser Vertragsgrundlage ausdrücklich einverstanden.
(2)
Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen solchen hiermit ausdrücklich. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Regelungsbereiche, die von diesen AGB nicht erfasst sind.
(3)
Unsere AGB finden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichen Fassung Anwendung. Wir behalten uns vor, die AGB in begründeten Fällen, wie z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse abzuändern oder zu ergänzen. Die jeweiligen Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Internetseite www.idea-leiterplattenbestueckung.de in Kraft.
§ 2 Vertragsschluss
(1)
Bei den von uns angebotenen Produkten handelt es sich ausschließlich um Einzelanfertigungen, die entsprechend den Vorgaben des Kunden hergestellt werden. Der Kunde übersendet uns hierzu Dateien und Zeichnungen, anhand derer wir ein Angebot erstellen. Das Angebot bleibt bis zur Annahme durch den Kunden freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Angebotsannahme durch den Kunden zustande. Etwaig vereinbarte Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Eingang der schriftlichen Bestellbestätigung des Kunden bei uns.
(2)
Die dem Vertrag zugrunde liegenden Eigenschaften des Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Angaben unserer Beschreibung des Vertragsgegenstands in dem Angebot. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Patent- und Urheberrechte
(1)
An Schaltschemata, Entwürfen, Beschreibungen, sämtlichen von uns selbst hergestellten (Gestaltung, Aufbau, Fertigungsweise, Ausstattung und Funktion) oder von uns modifizierten bzw. ergänzten Produkten behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Es gelten die gültigen Regelungen des Patent- sowie des Urheberrechtsgesetzes.
(2)
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung dürfen Unterlagen zu den vorbenannten Produkten und Waren Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Weiterverkauf der Produkte und Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt.
§ 4 Preise, Zahlung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
(1)
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versand- bzw. Transportkosten, Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2)
Preise von Produkten, die im Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar sind, basieren auf unverbindlichen Angaben von Lieferanten oder Herstellern und können sich bis zur Auslieferung ändern. Die Produkte können zum angezeigten Preis bestellt werden. Sowohl der Preis, als auch das Lieferdatum können von uns jedoch nicht verbindlich zugesichert werden, so dass Preisänderungen auch bereits bestellter Produkte möglich sind. Für den Fall, dass der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden sein sollte, steht diesem ein Rücktrittsrecht zu.
(3)
Die Bezahlung der Ware erfolgt gemäß den im Bestellvorgang vorgeschlagenen Zahlungsarten, zumindest gegen Vorkasse und per Nachnahme, und zu den dort genannten Bedingungen. Wir behalten uns abhängig von dem Ergebnis der Überprüfung der Daten des Kunden (Identitäts- und Bonitätsprüfung) den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten vor.
(4)
Der Kunde ist, außer bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung, zur Vorleistung verpflichtet. In diesem Fall wird die Zahlung mit Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung oder Rechnungsaufstellung fällig. Bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung wird die Zahlung mit Erhalt der Ware und der Rechnung oder Rechnungsaufstellung fällig. Skonti werden auf der Rechnung angegeben und dürfen nur während des angegebenen Zeitrahmens beansprucht werden. Anderweitige Rabatte etc. bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(5)
Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Rechnungsaufstellung kommt der Kunde in Verzug. Bei Eintreten von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatzes berechnet. Ferner sind wir im Falle des Verzuges berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR gem. § 288 Absatz 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6)
Für den Fall, dass Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Annahme unseres Angebots auf Ratenzahlung.
(7)
Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(8)
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Kunden berechnet.
(9)
Bei Teillieferungen, die durch uns veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.
(10)
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Lieferung
(1)
Die Lieferung der Ware erfolgt an die von dem Kunden angegebene Lieferanschrift.
(2)
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Zugangs der Auftragsbestätigung. Wenn der Kunde zur Vorleistung oder Mitwirkung verpflichtet ist, hängen die in den Angeboten genannten Leistungszeiten oder Liefertermine davon ab, dass der Kunde die Zahlung oder die erforderliche Handlung unverzüglich nach Vertragsschluss vornimmt.
(3)
Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
(4)
Bei den genannten Lieferterminen handelt es sich nicht um Fixtermine. Die Vereinbarung eines Fixtermins bedarf der Schriftform.
(5)
Bei einer für uns nicht vorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und ihm die bereits erbrachten Leistungen zurückerstatten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern wir hinsichtlich der Nichtverfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt haben.
(6)
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffe verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Wir werden den Kunden über die verzögerte Lieferung informieren. Für den Fall, dass für diesen die Verzögerungen nachweislich unzumutbar sind, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
(7)
Allgemeine Fragen zu den Lieferzeiten können die Kunden schriftlich per E‑Mail an oder per Fax an 02056 – 98 11 21 senden.
§ 6 Gefahrübergang, Abtretungsverbot
(1)
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
(2)
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine Geldforderung handelt und der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
§ 7 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
(1)
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn alle unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen worden sind. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum mit Einlösung des Schecks über.
(2)
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache. Bei der Verarbeitung der Ware entsteht für uns ein Eigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei der Verbindung entsteht ein Eigentumsanteil im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum entsprechend des Wertes der Vorbehaltsware ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
(3)
Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde seine Kaufpreisforderungen bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an, so dass wir zur Einziehung der Forderungen berechtigt sind.
(4)
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsware beim Weiterverkauf gegen einen möglichen Forderungsausfall zu versichern.
(5)
Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seines Zahlungsfähigkeit oder ‑willigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen gegenüber den Warenempfängern einzuziehen. Auf Verlangen hat der Kunde die Abtretung unverzüglich dem Drittschuldner mitzuteilen.
(6)
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
(7)
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Vandalismus, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zum Neuwert zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
(8)
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen, hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten und die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 8 Gewährleistungsrechte
(1)
Die Verjährungsfrist bei Mängeln beträgt sechs Monate ab Gefahrübergang.
(2)
Die Regelung in Absatz 1 findet keine Anwendung bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Bei nicht vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3)
Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Das fristgerechte Absenden der Anzeige ist ausreichend. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, die angezeigten Mängel wurden von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
(4)
Die Abtretung von Mängelansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Mängelansprüchen an uns zu verweisen.
(5)
Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Produkte oder erwirbt er ein System aus mehreren Produkten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für das einzelne, von den Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
(6)
Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar. Diese bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Weist der Kunde nach, dass die Hinnahme der Veränderungen für ihn nicht zumutbar ist, steht ihm ein Rücktrittsrecht zu.
(7)
Die Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene Veränderungen, Eingriffe, Reparaturversuche, Handhabe (ESD) oder Lagerung seitens des Kunden oder Dritten entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Kunden den Mangel durch sein Verhalten verursacht hat. Im Übrigen haften wir entsprechend den vorstehenden Regelungen.
Die Gewährleistungsrechte sind ferner ausgeschlossen bei Vorliegen gewöhnlicher Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung durch den Kunden bzw. durch außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstanden sind.
§ 9 Haftung
(1)
Die Haftung ist ausgeschlossen. Die Ausnahmen des § 8 Absatz 2 gelten entsprechend.
(2)
Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
(3)
Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Rücktritt
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten.
§ 11 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die entsprechende Datenschutzerklärung finden Sie hier.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1)
Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung unser Firmensitz, Idea Elektonik-System GmbH, Otto-Hahn-Str. 12, 42579 Heiligenhaus, vereinbart.
(2)
Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist Wuppertal alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
(3)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
§ 13 Änderungen, Nebenabreden, salvatorische Klausel
(1)
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. § 305b BGB bleibt unberürt.
(2)
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.