Stand Mai 2019

§ 1 Geltungsbereich

(1)

Alle Ange­bote, Liefe­rungen und Leis­tungen erfolgen ausschließ­lich auf Grund­lagen dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB). Spätes­tens mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde mit dieser Vertrags­grund­lage ausdrück­lich einverstanden. 

(2)

Von unseren AGB abwei­chende Bedin­gungen des Kunden erkennen wir nicht an und wider­spre­chen solchen hiermit ausdrück­lich. Abwei­chungen von diesen Geschäfts­be­din­gungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schrift­lich bestä­tigt wurden. Dies gilt auch für Rege­lungs­be­reiche, die von diesen AGB nicht erfasst sind. 

(3)

Unsere AGB finden in der zum Zeit­punkt des Vertrags­ab­schlusses veröf­fent­li­chen Fassung Anwen­dung. Wir behalten uns vor, die AGB in begrün­deten Fällen, wie z.B. Geset­zes­än­de­rungen, Ände­rungen der Recht­spre­chung oder Verän­de­rungen der wirt­schaft­li­chen Verhält­nisse abzu­än­dern oder zu ergänzen. Die jewei­ligen Ände­rungen treten mit Veröf­fent­li­chung auf der Inter­net­seite www.idea-leiterplattenbestueckung.de in Kraft.

§ 2 Vertragsschluss

(1)

Bei den von uns ange­bo­tenen Produkten handelt es sich ausschließ­lich um Einzel­an­fer­ti­gungen, die entspre­chend den Vorgaben des Kunden herge­stellt werden. Der Kunde über­sendet uns hierzu Dateien und Zeich­nungen, anhand derer wir ein Angebot erstellen. Das Angebot bleibt bis zur Annahme durch den Kunden frei­blei­bend. Ein Vertrag kommt erst nach schrift­li­cher Ange­bots­an­nahme durch den Kunden zustande. Etwaig verein­barte Liefer­fristen beginnen frühes­tens mit dem Eingang der schrift­li­chen Bestell­be­stä­ti­gung des Kunden bei uns. 

(2)

Die dem Vertrag zugrunde liegenden Eigen­schaften des Lieferungs- oder Leis­tungs­ge­gen­standes ergeben sich ausschließ­lich aus den jewei­ligen Angaben unserer Beschrei­bung des Vertrags­ge­gen­stands in dem Angebot. Abwei­chungen bedürfen einer schrift­li­chen Vereinbarung.

§ 3 Patent- und Urheberrechte

(1)

An Schalt­sche­mata, Entwürfen, Beschrei­bungen, sämt­li­chen von uns selbst herge­stellten (Gestal­tung, Aufbau, Ferti­gungs­weise, Ausstat­tung und Funk­tion) oder von uns modi­fi­zierten bzw. ergänzten Produkten behalten wir uns sämt­liche Eigentums- und Urhe­ber­rechte vor. Es gelten die gültigen Rege­lungen des Patent- sowie des Urheberrechtsgesetzes.

(2)

Ohne unsere ausdrück­liche schrift­liche Einwil­li­gung dürfen Unter­lagen zu den vorbe­nannten Produkten und Waren Dritten nicht zugäng­lich gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Weiter­ver­kauf der Produkte und Waren im ordnungs­ge­mäßen Geschäfts­ver­kehr erfolgt.

§ 4 Preise, Zahlung, Zurück­be­hal­tungs­recht, Aufrechnung 

(1)

Die verein­barten Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land gültigen gesetz­liche Mehr­wert­steuer, jedoch ohne Versand- bzw. Trans­port­kosten, Instal­la­tion, Schu­lung oder sons­tigen Neben­leis­tungen, soweit nicht schrift­lich etwas anderes verein­bart wurde. 

(2)

Preise von Produkten, die im Zeit­punkt der Bestel­lung nicht verfügbar sind, basieren auf unver­bind­li­chen Angaben von Liefe­ranten oder Herstel­lern und können sich bis zur Auslie­fe­rung ändern. Die Produkte können zum ange­zeigten Preis bestellt werden. Sowohl der Preis, als auch das Liefer­datum können von uns jedoch nicht verbind­lich zuge­si­chert werden, so dass Preis­än­de­rungen auch bereits bestellter Produkte möglich sind. Für den Fall, dass der Kunde mit den Ände­rungen nicht einver­standen sein sollte, steht diesem ein Rück­tritts­recht zu. 

(3)

Die Bezah­lung der Ware erfolgt gemäß den im Bestell­vor­gang vorge­schla­genen Zahlungs­arten, zumin­dest gegen Vorkasse und per Nach­nahme, und zu den dort genannten Bedin­gungen. Wir behalten uns abhängig von dem Ergebnis der Über­prü­fung der Daten des Kunden (Identitäts- und Boni­täts­prü­fung) den Ausschluss bestimmter Zahlungs­arten vor.

(4)

Der Kunde ist, außer bei Zahlung per Nach­nahme oder auf Rech­nung, zur Vorleis­tung verpflichtet. In diesem Fall wird die Zahlung mit Vertrags­schluss und Erhalt der Rech­nung oder Rech­nungs­auf­stel­lung fällig. Bei Zahlung per Nach­nahme oder auf Rech­nung wird die Zahlung mit Erhalt der Ware und der Rech­nung oder Rech­nungs­auf­stel­lung fällig. Skonti werden auf der Rech­nung ange­geben und dürfen nur während des ange­ge­benen Zeit­rah­mens bean­sprucht werden. Ander­wei­tige Rabatte etc. bedürfen einer schrift­li­chen Vereinbarung.

(5)

Spätes­tens 30 Tage nach Fällig­keit und Zugang einer Rech­nung oder Rech­nungs­auf­stel­lung kommt der Kunde in Verzug. Bei Eintreten von Zahlungs­verzug werden Verzugs­zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetz­li­chen Zins­satzes berechnet. Ferner sind wir im Falle des Verzuges berech­tigt, eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR gem. § 288 Absatz 5 BGB geltend zu machen. Die Geltend­ma­chung eines höheren Verzugs­scha­dens bleibt vorbehalten. 

(6)

Für den Fall, dass Teil­zah­lung verein­bart wurde, wird auto­ma­tisch der gesamte Kauf­preis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Annahme unseres Ange­bots auf Ratenzahlung.

(7)

Kosten, die durch Rück­bu­chung einer Zahlungs­trans­ak­tion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch über­mit­telter Daten entstehen, werden dem Kunden in Rech­nung gestellt. 

(8)

Die Annahme von Wech­seln und Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfül­lungs­halber. Alle tatsäch­li­chen Einzie­hungs­spesen werden dem Kunden berechnet.

(9)

Bei Teil­lie­fe­rungen, die durch uns veran­lasst oder ange­boten werden, erfolgen Nach­lie­fe­rungen versand­kos­ten­frei. Bei spezi­ellen Kunden­wün­schen zur Auftei­lung der Liefe­rung werden zusätz­lich die Versand­kosten für jede Teil­lie­fe­rung berechnet.

(10)

Ein Zurück­be­hal­tungs­recht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertrags­ver­hältnis beruht. Die Zurück­be­hal­tung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegen­an­sprü­chen aus anderen Vertrags­ver­hält­nissen ist ausgeschlossen. 

Der Kunde kann nur mit Gegen­for­de­rungen aufrechnen, die entweder unbe­stritten oder rechts­kräftig fest­ge­stellt sind.

§ 5 Lieferung

(1)

Die Liefe­rung der Ware erfolgt an die von dem Kunden ange­ge­bene Lieferanschrift.

(2)

Die Liefer­frist beginnt mit dem Tag des Zugangs der Auftrags­be­stä­ti­gung. Wenn der Kunde zur Vorleis­tung oder Mitwir­kung verpflichtet ist, hängen die in den Ange­boten genannten Leis­tungs­zeiten oder Liefer­ter­mine davon ab, dass der Kunde die Zahlung oder die erfor­der­liche Hand­lung unver­züg­lich nach Vertrags­schluss vornimmt. 

(3)

Ist der Kunde Kauf­mann, so ist die Liefer­frist einge­halten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefer­ge­gen­stand das Lager verlassen hat oder die Versand­be­reit­schaft dem Kunden mitge­teilt ist.

(4)

Bei den genannten Liefer­ter­minen handelt es sich nicht um Fixter­mine. Die Verein­ba­rung eines Fixter­mins bedarf der Schriftform. 

(5)

Bei einer für uns nicht vorher­seh­baren und von uns nicht zu vertre­tenden Nicht­be­lie­fe­rung durch einen Vorlie­fe­ranten sind wir berech­tigt, vom Vertrag zurück­zu­treten. In diesem Fall werden wir den Kunden unver­züg­lich über die Nicht­ver­füg­bar­keit der Ware infor­mieren und ihm die bereits erbrachten Leis­tungen zurück­er­statten. Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Kunden sind ausge­schlossen, sofern wir hinsicht­lich der Nicht­ver­füg­bar­keit weder grob fahr­lässig noch vorsätz­lich gehan­delt haben. 

(6)

Im Falle höherer Gewalt und sons­tiger unvor­her­seh­barer, außer­ge­wöhn­li­cher und unver­schul­deter Umstände, z.B. Betriebs­stö­rungen durch Feuer, Wasser, und ähnliche Umstände; Ausfall von Produk­ti­ons­an­lagen und Maschinen; Streik und Aussper­rung; Mangel an Mate­rial, Energie, Trans­port­mög­lich­keiten; behörd­li­chen Eingriffe verlän­gert sich, wenn wir an der recht­zei­tigen Erfül­lung unserer Verpflich­tungen durch diese Umstände gehin­dert werden, die Liefer­frist um eine ange­mes­sene Zeit. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Liefe­ranten eintreten. Wir werden den Kunden über die verzö­gerte Liefe­rung infor­mieren. Für den Fall, dass für diesen die Verzö­ge­rungen nach­weis­lich unzu­mutbar sind, steht dem Kunden ein Rück­tritts­recht zu. 

(7)

Allge­meine Fragen zu den Liefer­zeiten können die Kunden schrift­lich per E‑Mail an oder per Fax an 02056 – 98 11 21 senden.

§ 6 Gefahr­über­gang, Abtretungsverbot

(1)

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Trans­port ausfüh­rende Person über­geben worden ist oder zur Versen­dung unsere Betriebs­räume verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teil­lie­fe­rungen erfolgen.

(2)

Der Kunde ist nicht berech­tigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzu­treten. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine Geld­for­de­rung handelt und der Kunde Kauf­mann im Sinne des HGB ist. 

§ 7 Verlän­gerter Eigentumsvorbehalt

(1)

Alle unsere Liefe­rungen erfolgen unter verlän­gertem Eigen­tums­vor­be­halt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn alle unsere Forde­rungen aus der Geschäfts­be­zie­hung begli­chen worden sind. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum mit Einlö­sung des Schecks über. 

(2)

Eine etwaige Be- oder Verar­bei­tung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verar­bei­tung oder Verbin­dung mit anderen Waren entsteht für uns grund­sätz­lich ein Mitei­gen­tums­an­teil an der neuen Sache. Bei der Verar­bei­tung der Ware entsteht für uns ein Eigen­tums­an­teil im Verhältnis des Wertes der Vorbe­halts­ware zum Wert der neuen Sache, bei der Verbin­dung entsteht ein Eigen­tums­an­teil im Verhältnis der Vorbe­halts­ware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Allein­ei­gen­tümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Mitei­gentum entspre­chend des Wertes der Vorbe­halts­ware ein und verwahrt die Sache unent­gelt­lich für uns. Werden die durch Verar­bei­tung oder Verbin­dung entstan­denen Waren weiter­ver­äu­ßert, so gilt die nach­fol­gend verein­barte Voraus­ab­tre­tung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

(3)

Vor der endgül­tigen Bezah­lung ist die Verpfän­dung oder Siche­rungs­über­eig­nung unter­sagt. Ein Weiter­ver­kauf ist nur im Rahmen eines ordnungs­ge­mäßen Geschäfts­gangs gestattet. Für den Fall des Weiter­ver­kaufs von Vorbe­halts­ware tritt der Kunde seine Kauf­preis­for­de­rungen bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtre­tung an, so dass wir zur Einzie­hung der Forde­rungen berech­tigt sind.

(4)

Der Kunde ist verpflichtet, unsere Vorbe­halts­ware beim Weiter­ver­kauf gegen einen mögli­chen Forde­rungs­aus­fall zu versichern. 

(5)

Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teil­weise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berech­tigte Zweifel an seines Zahlungs­fä­hig­keit oder ‑willig­keit, so ist er nicht mehr berech­tigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder die Einzie­hungs­be­fugnis des Kunden gegen­über dem Waren­emp­fänger wider­rufen. Wir sind dann berech­tigt, Auskunft über den Waren­emp­fänger zu verlangen, diese vom Über­gang der Forde­rung auf uns zu benach­rich­tigen und die Forde­rungen gegen­über den Waren­emp­fän­gern einzu­ziehen. Auf Verlangen hat der Kunde die Abtre­tung unver­züg­lich dem Dritt­schuldner mitzuteilen.

(6)

Soweit der Wert aller Siche­rungs­rechte, die uns nach diesen Bestim­mungen zustehen, die Höhe aller gesi­cherten Ansprüche um mehr als 20 % über­steigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen ange­mes­senen Teil der Siche­rungs­rechte freigeben.

(7)

Während der Dauer des Eigen­tums­vor­be­halts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Vanda­lismus, Dieb­stahl und Einbruchs­dieb­stahl zum Neuwert zu versi­chern. Die Rechte aus dieser Versi­che­rung werden an uns abge­treten. Wir nehmen diese Abtre­tung an.

(8)

Über Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nahmen oder sons­tige Zugriffe Dritter in die Vorbe­halts­ware oder in die im Voraus abge­tre­tenen Forde­rungen, hat der Kunde uns unver­züg­lich zu unter­richten und die für eine Inter­ven­tion erfor­der­li­chen Unter­lagen zur Verfü­gung zu stellen. Etwaige Inter­ven­ti­ons­kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 8 Gewährleistungsrechte

(1)

Die Verjäh­rungs­frist bei Mängeln beträgt sechs Monate ab Gefahrübergang. 

(2)

Die Rege­lung in Absatz 1 findet keine Anwen­dung bei grob fahr­läs­sigen und vorsätz­li­chen Pflicht­ver­let­zungen sowie bei einer schuld­haft verur­sachten Verlet­zung des Lebens, Körpers oder der Gesund­heit. Bei nicht vorsätz­li­chen Pflicht­ver­let­zungen ist unsere Haftung auf den bei Vertrags­ab­schluss vorher­seh­baren Schaden begrenzt. Im Falle leichter Fahr­läs­sig­keit haften wir nur bei der Verlet­zung vertrags­we­sent­li­cher Pflichten, deren Erfül­lung die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Vertrags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Einhal­tung regel­mäßig vertraut werden darf und beschränkt auf den typi­scher­weise vorher­seh­baren Schaden.

(3)

Gewähr­leis­tungs­an­sprüche des Kunden sind ausge­schlossen, wenn dieser offen­sicht­liche Mängel nicht inner­halb von zwei Wochen nach Über­gabe gerügt hat. Das frist­ge­rechte Absenden der Anzeige ist ausrei­chend. Mängel­rügen berühren die Fällig­keit des Kauf­preis­an­spru­ches nicht, es sei denn, die ange­zeigten Mängel wurden von uns schrift­lich aner­kannt oder rechts­kräftig festgestellt. 

(4)

Die Abtre­tung von Mängel­an­sprü­chen an Dritte ist ausge­schlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelie­ferten Artikel an Dritte, ist ihm unter­sagt, wegen der damit verbun­denen gesetz­li­chen bzw. vertrag­li­chen Mängel­an­sprü­chen an uns zu verweisen. 

(5)

Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Produkte oder erwirbt er ein System aus mehreren Produkten, so wird mit Ertei­lung des Auftrags verein­bart, dass ein Anspruch auf Minde­rung oder Rück­tritt grund­sätz­lich nur für das einzelne, von den Mängeln betrof­fene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusam­men­ge­hö­rend verkauft worden und das mangel­hafte Gerät kann nicht ohne Nach­teil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.

(6)

Konstruktions- und Form­än­de­rungen, die auf die Verbes­se­rung der Technik bzw. auf Forde­rungen des Gesetz­ge­bers zurück­zu­führen sind, stellen keinen Mangel dar. Diese bleiben während der Liefer­zeit vorbe­halten, sofern der Liefer­ge­gen­stand nicht erheb­lich ver- oder geän­dert wird und die Ände­rungen für den Kunden zumutbar sind. Weist der Kunde nach, dass die Hinnahme der Verän­de­rungen für ihn nicht zumutbar ist, steht ihm ein Rück­tritts­recht zu.

(7)

Die Gewähr­leis­tung für Schäden, die durch unsach­gemäß vorge­nom­mene Verän­de­rungen, Eingriffe, Repa­ra­tur­ver­suche, Hand­habe (ESD) oder Lage­rung seitens des Kunden oder Dritten entstanden sind, ist ausge­schlossen. Dies gilt jeden­falls dann, wenn der Kunden den Mangel durch sein Verhalten verur­sacht hat. Im Übrigen haften wir entspre­chend den vorste­henden Regelungen. 

Die Gewähr­leis­tungs­rechte sind ferner ausge­schlossen bei Vorliegen gewöhn­li­cher Abnut­zung der Ware sowie für Mängel, die durch fehler­hafte oder nach­läs­sige Behand­lung oder Bedie­nung durch den Kunden bzw. durch außer­ge­wöhn­liche Betriebs­be­din­gungen entstanden sind. 

§ 9 Haftung

(1)

Die Haftung ist ausge­schlossen. Die Ausnahmen des § 8 Absatz 2 gelten entsprechend.

(2) 

Die Haftung nach den Bestim­mungen des Produkt­haf­tungs­ge­setzes bleibt unberührt. 

(3)

Soweit die Scha­dens­er­satz­haf­tung gegen­über uns ausge­schlossen oder einge­schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persön­liche Scha­dens­er­satz­haf­tung unserer Ange­stellten, Arbeit­nehmer, Mitar­beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

§ 10 Rücktritt

Treten wesent­liche Verschlech­te­rungen in den Vermö­gens­ver­hält­nissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungs­fä­hig­keit begründen, sind wir berech­tigt, dem Kunden eine ange­mes­sene Frist für die Leis­tung von Voraus­zah­lungen oder die Stel­lung von Sicher­heiten zu setzen. Nach frucht­losem Ablauf der Frist sind wir berech­tigt, von dem Vertrag zurück­zu­treten und Liefe­rungen und Leis­tungen zurückzubehalten. 

§ 11 Datenschutz 

Die Erhe­bung, Verar­bei­tung und Spei­che­rung der perso­nen­be­zo­genen Daten der Kunden erfolgt entspre­chend den Bestim­mungen des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die entspre­chende Daten­schutz­er­klä­rung finden Sie hier.

§ 12 Erfül­lungsort, Gerichts­stand, anwend­bares Recht

(1)

Für Verträge mit Kauf­leuten wird als Erfül­lungsort für Zahlung und Liefe­rung unser Firmen­sitz, Idea Elektonik-System GmbH, Otto-Hahn-Str. 12, 42579 Heili­gen­haus, vereinbart.

(2)

Sofern der Kunde Kauf­mann ist oder keinen Wohn­sitz inner­halb der Euro­päi­schen Union hat, ist Wuppertal allei­niger Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten zwischen den Vertrags­par­teien, auch für Wechsel- und Scheck­klagen mit der Maßgabe, dass wir auch berech­tigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.

(3)

Es gilt ausschließ­lich deut­sches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

§ 13 Ände­rungen, Neben­ab­reden, salva­to­ri­sche Klausel

(1)

Ergän­zungen, Ände­rungen und Neben­ab­reden bedürfen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schrift­form­erfor­dernis. § 305b BGB bleibt unberürt.

(2)

Sollte eine dieser Bestim­mungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. Anstelle der unwirk­samen Bestim­mung gilt dieje­nige wirk­same Bestim­mung als verein­bart, welche dem Sinn und Zweck der unwirk­samen Bestim­mung entspricht oder am nächsten kommt.